DAS WELTERBE "GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES"
Im Jahr 1987 wurde der Hadrian´s wall (Großbritannien) zum Welterbe erklärt. Er ist damit das erste Teilstück der römischen Grenze, das diese Auszeichnung erhielt. Im Juli 2005 beschloss das Welterbe-Komitee der UNESCO die Aufnahme des Obergermanisch-Raetischen Limes in die Liste des Weltkulturerbes. 2008 wurde der Antoninus Wall ebenfalls in das Welterbe aufgenommen. Hadrians Wall, Antoninus Wall und Obergermanisch-Raetischer Limes bilden nun zusammen die ersten drei Teilabschnitte eines „transnationalen Welterbes“, das unter dem Namen "Grenzen des Römischen Reiches / Frontiers of the Roman Empire“ in Zukunft zwei Dutzend Staaten entlang der über 5.000 km langen Außengrenzen des ehemaligen Imperium Romanum in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika umfassen soll.
Der 550 km lange Obergermanisch-Raetische Limes mit seinen ca. 900 Wachttürmen und 120 Kastellen wurde am 15. Juli 2005 in Durban (Südafrika) in die Liste des UNESCO Weltkulturerbes eingetragen und erhielt damit bescheinigt, dass er aufgrund seiner Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität von Weltbedeutung ist. Im Anschluss an den im Jahr 1987 als Welterbe eingetragenen Hadrian´s Wall und zusammen mit der 2008 erfolgten Erweiterung um den Antonine Wall bilden diese drei Grenzabschnitte des ehemaligen römischen Limes heute gemeinsam die serielle, transnationale Welterbestätte „Grenzen des Römischen Reiches“. In Vorbereitung ist außerdem nicht nur die Erweiterung entlang Europas großer Flüsse Rhein und Donau sondern zukünftig sollen idealerweise auch entlang der ca. 5.000 km langen Außengrenze des ehemaligen Imperium Romanum rund um das Mittelmeer die römischen Militär- und Sperranlangen die Auszeichnung Welterbe erhalten.
Dieses Projekt stellt ein völlig neues, beispielloses Unterfangen dar, an dem Archäologen und Denkmalschützer aus vielen Ländern und nationalen wie internationalen Gremien mitarbeiten. Bestimmte Regeln und Standards müssen eingehalten werden. Doch jedes Land hat seine eigenen Traditionen in Bezug auf seine Archäologie, den Schutz und den Umgang mit seinen Denkmalen und die Präsentation seiner Funde in der Öffentlichkeit. Die Intention ist daher nicht, die Länder dazu zu bringen, ihre Traditionen zu ändern; vielmehr arbeiten Archäologen und Verwaltungsgremien zusammen, um ein Rahmenwerk zu schaffen, innerhalb dessen jedes Land seine eigenen Arbeitsweisen optimieren kann.&nb
Die Definition des Welterbes
Mittlerweile schlossen sich Koordinatoren derjenigen Länder, die bereits ihre Absicht erklärt haben, ihren Grenzabschnitt als Weltkulturerbe zu nominieren, zur einem Gremium, der sogenannten „Bratislava-Gruppe“ zusammen, die sich nach dem Ort ihres ersten Treffens im März 2003 benannt hat. In dieser Gruppe sind unter anderem Delegierte aus Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Kroatien, Österreich, Rumänien, Serbien, der Slowakei und Ungarn vertreten.
Die Bratislava-Gruppe unterhält enge Beziehungen zur UNESCO und wurde von dieser Organisation gebeten, eine Definition des Weltkulturerbes „Die Grenzen des Römischen Reiches“ zu erarbeiten.
Folgende Definition wurde festgelegt:
„Das Weltkulturerbe ‚Die Grenzen des Römischen Reiches’ umfasst die Grenzlinie(n) am Höhepunkt des Reiches unter Trajan bis Septimius Severus (ca. 100 bis 200 n. Chr.) und Militäreinrichtungen anderer Perioden, die an dieser Linie bestanden. Zu den Einrichtungen gehören Legionslager, Kastelle, Türme, die Limesstraße, künstliche Barrieren und unmittelbar angeschlossene zivile Einrichtungen.“ Sogenannte „Koblenz declaration“