RICHTLINIEN FÜR ERKLÄRUNGSTAFELN UND DER WEG ZUR UNESCO-LOGONUTZUNG 

 

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinien für Erklärungstafeln am UNESCO-Welterbe Obergermanisch-Raetischer Limes im Jahr 2009 liegt ein einheitliches Werk für die Erarbeitung von Informationsbeschilderungen sowie für die damit verbundene Nutzung des Limes-Welterbelogos und des Logos der UNESCO selbst vor.

In den Richtlinien finden Sie die wichtigsten Hinweise, die es zu beachten gilt.

Vom Beschilderungswunsch bis zur Freigabe der Besucherinformation

Sie wünschen sich eine Beschilderung des Limes in Ihrer Gemeinde oder Stadt, oder eine bereits bestehende Besucherinformation ist veraltet oder Opfer von Vandalismus geworden? Im Folgenden schildern wir Ihnen die Schritte zur Initiierung einer neuen Beschilderung. 

Der Finanzierungsaspekt und die inhaltliche Konzeption

Die Deutsche Limeskommission vergibt gemäß ihrem Aufgabenspektrum keine finanziellen Mittel für die Erstellung von Besucherinformationen. Die Kostendeckung für eine geplante Beschilderung sollte daher vorab vom Auftraggeber bedacht werden. Die inhaltliche Erarbeitung der Besucherinformation sollte immer in enger Abstimmung mit dem/der zuständigen Limeskoordinator/-in des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Daher empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege. Gemäß den Richtlinien muss der Text von einem Archäologen mit Studienabschluss der Provinzialrömischen Archäologie verfasst werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Wiederherstellung nach Verlust oder Vandalismus die Inhalte und das Design dem neusten Forschungsstand angepasst werden sollten.     

Die Gestaltung
Die optische Gestaltung übernimmt in der Regel ein Grafikbüro, das die Umsetzung anhand der Richtlinien gezielt vornehmen kann. Informieren Sie sich auch diesbezüglich bei Ihrer/Ihrem Limeskoordinator/-in. Die Geschäftsstelle der Deutschen Limeskommission stellt für die Erstellung von Beschilderungstafeln die Kopfleisten mit Logo zur Einbindung zur Verfügung. Nehmen Sie diesbezüglich gerne Kontakt mit uns auf.

Betreuung durch die Geschäftsstelle der Deutschen Limeskommission

Die Geschäftsstelle der Deutschen Limeskommission überwacht als oberstes Managementorgan für den Obergermanisch-Raetischen Limes die Einhaltung der Vorgaben durch die UNESCO, vertreten durch die Deutsche UNESCO-Kommission in Bonn. Hierzu zählt u.a. die Einhaltung der Richtlinien und explizit die mediale Verwendung des Limes-Welterbelogos sowie des offiziellen UNESCO-Logos auf Print- und Webmedien. 

Die Geschäftsstelle der Deutschen Limeskommission erhält von der Deutschen UNESCO-Kommission stets aktuelle sowie gültige Logo-Dateien und ist, als von der UNESCO für die Logo-Nutzung autorisiertes Verwaltungssystem, einziges Organ in Deutschland autorisiert die Logos zweckgebunden weiterzureichen. Dies geschieht auf Anfrage per Mail oder postalisch über die Zusendung eines Datenträgers. Die Zusendung der Logo-Datei gilt nur für die jeweils angefragte Besucherinformation und muss für jeden zukünftigen Verwendungszweck erneut angefragt werden. Die Geschäftsstelle ist gegenüber der UNESCO nachweispflichtig und führt ein Archiv der Print- und Webprodukte mit Logo-Nutzung der UNESCO-Welterbestätte Obergermanisch-Raetischer Limes. Bitte beachten Sie daher strikt, dass der Erhalt durch Dritte, oder die nicht genehmigte Kopie der Logo-Dateien aus dem Internet unerlaubt sind. 

Prozess der Freigabe und Übersendung der Endversion
Die Besucherinformation wurde gestaltet und liegt nun mit eingebundenen Logo-Dateien vor? Als nächsten Schritt übersenden Sie uns bitte den Entwurf mit entsprechendem zeitlichem Spielraum zur Redaktion! Die Geschäftsstelle prüft die Einhaltung der Richtlinien und Logo-Vorgaben und erteilt Ihnen auf schriftlichem Wege eine Freigabe bzw. teilt Ihnen mit, welche Änderungen bitte noch vor Aufstellung bedacht werden sollten. Nach Abschluss der Arbeiten übersenden Sie uns bitte unaufgefordert die Datei der Endversion der Besucherinformation für unser Archiv.   

Sie haben noch Fragen?
Sollten Sie sich bezüglich des skizzierten Prozederes unsicher sein, können Sie sich gerne an uns wenden