DER BAYERISCHE TEIL DES DONAULIMES IST UNESCO-WELTERBE!
Am 30.7.2021 hat das UNESCO-Welterbekomitee auf seiner 44. Sitzung in Fuzhou (China) die Aufnahme des westlichen Abschnitts des Donaulimes (in Österreich, der Slowakei und in Bayern) in die Liste des Welterbes beschlossen.
UNGARISCHE REGIERUNG ÄNDERT KURZFRISTIG WELTERBEANTRAG
06. Juli 2019
Der ursprünglich sehr erfolgversprechende Welterbeantrag zum Donaulimes wurde aufgrund einer kurzfristigen Änderung der ungarischen Regierung zunächst zurückgestellt. Weitere Beratungen der beteiligten Länder Österreich, Deutschland, Ungarn und der Slowakei werden aktuell geführt. Ziel ist es, schnell eine gemeinsame Lösung zu finden, sodass eine Ernennung doch noch möglich wird. Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Presseerklärung des Bayerischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG VON ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND, SLOWAKEI UND UNGARN
bekanntgegeben am 2.2.2018 in Budapest
Grenzen des Römischen Reiches – Donaulimes
(The Frontiers of the Roman Empire – The Danube Limes)
Welterbenominierung
2018
Die vier Länder betreffende Welterbenominierung „Grenzen des Römischen Reiches – Donaulimes“ wurde am 1. Februar fristgerecht beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris eingereicht. Jahrelang haben Wissenschaftler sowie Mitarbeiter der Ministerien aus Österreich, Deutschland, Ungarn und der Slowakei gemeinsam an dieser transnationalen Nominierung mit einem Umfang von mehr als 2.300 Seiten gearbeitet.
Während der größten Ausdehnung des Römischen Reiches im 2. Jh. n. Chr. lagen dessen äußere Grenzen auf drei Kontinenten. Sie spiegeln die Macht und die organisatorischen Fähigkeiten eines der größten Staatsgebilde der Menschheitsgeschichte eindrucksvoll wieder. Der außergewöhnliche universelle Wert (OUV) der römischen Grenzen wurde von der UNESCO erstmals 1987 anerkannt, als der Hadrianswall in Großbritannien in die Liste der Welterbestätten aufgenommen wurde. Im Jahr 2005 stimmte die UNESCO zu, das gesamte römische Grenzsystem sukzessive als Welterbe unter dem Begriff FRE (Frontiers of the Roman Empire) aufzunehmen, um mit den eingetragenen und vornominierten Abschnitten die Idee einer einzigen, Kontinente verbindenden Welterbestätte zum Ausdruck zu bringen. Vorbereitungen zur Erweiterung der „Grenzen des Römischen Reiches (FRE)“ wurden rasch in verschiedenen europäischen Ländern begonnen; so wurden 2005 der Obergermanisch-Raetische Limes (Deutschland) und 2008 der Antoninuswall (Großbritannien) Teile der länderübergreifenden Welterbestätte.
Jahrhundertelang waren Raetia, Noricum und Pannonia wichtige Grenzprovinzen des Römischen Reiches. Heute liegt ihr Gebiet in Bayern, Österreich, Ungarn und der Slowakei. 2011 formulierten das Welterbekomitee der UNESCO und seine beratende Institution ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) neue Kriterien für die Nominierung von länderübergreifenden seriellen Welterbestätten. In der Folge erstellten die Experten der beteiligten Staaten Anfang 2017 eine thematische Studie („Die Grenzen des Römischen Reiches – eine thematische Studie und vorgeschlagene Strategie zur Welterbenominierung“), die die Grenzen des Römischen Reichs in ihrer Gesamtheit berücksichtigt. Sie wurde vom Welterbekomitee im Juli vergangenen Jahres offiziell anerkannt. Parallel dazu arbeiteten die Spezialisten der vier genannten Länder das ganze letzte Jahr intensiv daran, die Informationen zu den zu nominierenden Plätzen gemäß den zahlreichen wissenschaftlichen, administrativen und operativen Erfordernissen zusammenzuführen und auf dieser Basis ein einheitliches Nominierungsdossier „Grenzen des Römischen Reiches – Donaulimes“ zu erstellen.
Das Nominierungsdossier dieses Gemeinschaftsunternehmens wurde Ende letzten Jahres unter der Federführung von Österreich fertiggestellt. In gegenseitigem Einverständnis übernahm Ungarn den Druck des dreibändigen Dossiers und die Einreichung der Nominierung beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris.
Die Welterbenominierung beinhaltet 164 Areale an 98 Standorten entlang des 997 km langen Abschnitts des Donaulimes zwischen dem deutschen Bad Gögging und dem ungarischen Kölked. Der Evaluierungsprozess wird voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern, bevor das Welterbekomitee seinen – hoffentlich positiven – Beschluss darüber auf seiner 43. Sitzung im Sommer 2019 treffen wird. In Zukunft werden die „Grenzen des Römischen Reiches – Donaulimes“ zusammen mit anderen in die Welterbeliste eingeschriebenen Teilen der Römischen Grenzen in Europa, aber auch im Nahen Osten und in Nordafrika, das Netzwerk „Welterbecluster Grenzen des Römischen Reichs“ aufbauen.
Ergänzung zu Bayern:
Die Welterbenominierung „Grenzen des Römischen Reiches – Donaulimes“ beinhaltet als „Donaulimes in Bayern“ folgende neun Stätten, die in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen nominiert wurden:
1. Bad Gögging – Heilbad (Stadt Neustadt an der Donau/Bad Gögging)
2. Eining-Weinberg – Wachtturm und Heiligtum (Stadt Neustadt an der Donau/Eining)
3. Weltenburg-Am Galget – Kleinkastell (Stadt Kelheim/Weltenburg)
4. Regensburg Großprüfening – Kastell und Vicus (Stadt Regensburg)
5. Regensburg Kumpfmühl – Kastell und Vicus (Stadt Regensburg)
6. Regensburg – Legionslager (Stadt Regensburg)
7. Straubing – Ostkastell und Kastell St. Peter (Stadt Straubing)
8. Künzing – Amphitheater und Vicus (Künzing)
9. Passau Altstadt – Kastell/Passau Boiotro – Kastell/Passau Haibach – Burgus (Stadt Passau)
Zusammenstellung der Antragsunterlagen (Foto: C. S. Sommer, BLfD 2018)
vom 15. Februar 2018
Der sogenannte Donau-Limes: die ehemalige römische Militärgrenze entlang der Donau im heutigen Bayern und sechs weiteren Ländern. Der Traum vom Titel „Welterbestätte“ rückt immer mehr in greifbare Nähe. Zumindest, wenn es nach den beteiligten, bayerischen Kommunen des länderübergreifenden Nominierungskomitees geht. Genau zwei Wochen ist es her, dass fristgerecht der über 2.300 Seiten starke Antrag auf Nominierung bei der UNESCO in Paris eingereicht wurde. Heute nun der aktuelle Zwischenstand darüber, wie es mit dem Traum von der ersten potenziellen UNESCO-Welterbestätte mit niederbayerischer Beteiligung weitergeht.