DAS WELTERBE "GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES"

Im Jahr 1987 wurde der Hadrian´s wall (HW) in Großbritannien zum Welterbe erklärt. Er ist damit das erste Teilstück der römischen Grenze, das diese Auszeichnung erhielt. 

Der 550 km lange Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) mit seinen ca. 900 Wachttürmen und 120 Kastellen wurde am 15. Juli 2005 in Durban (Südafrika) in die Liste des UNESCO Weltkulturerbes eingetragen und erhielt damit bescheinigt, dass er aufgrund seiner Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität von Weltbedeutung ist. Im Anschluss an den im Jahr 1987 als Welterbe eingetragenen Hadrian´s Wall und zusammen mit der 2008 erfolgten Erweiterung um den Antonine Wall (AW) bilden diese drei Grenzabschnitte des ehemaligen römischen Limes heute gemeinsam die serielle, transnationale Welterbestätte „Frontiers of the Roman Empire“ - FRE (HW, ORL, AW). Zukünftig sollen die römischen Militär- und Sperranlangen entlang der ca. 9.000 km langen Außengrenze des ehemaligen Imperium Romanum rund um das Mittelmeer idealerweise die Auszeichnung Welterbe erhalten.

Dieses Projekt stellt ein völlig neues, beispielloses Unterfangen dar, an dem Archäologen und Denkmalschützer aus vielen Ländern und nationalen wie internationalen Gremien mitarbeiten. Bestimmte Regeln und Standards müssen eingehalten werden. Doch jedes Land hat seine eigenen Traditionen in Bezug auf seine Archäologie, den Schutz und den Umgang mit seinen Denkmalen und die Präsentation  seiner Funde in der Öffentlichkeit. Die Intention ist daher nicht, die Länder dazu zu bringen, ihre Traditionen zu ändern; vielmehr arbeiten Archäologen und Verwaltungsgremien zusammen, um ein Rahmenwerk zu schaffen, innerhalb dessen jedes Land seine eigenen Arbeitsweisen optimieren kann.

Die Definition des Welterbes 

Koordinatoren derjenigen Länder, die bereits ihre Absicht erklärt haben, ihren Grenzabschnitt als Weltkulturerbe zu nominieren, schlossen sich zu einem Gremium, der sogenannten „Bratislava-Gruppe“ zusammen, die sich nach dem Ort ihres ersten Treffens im März 2003 benannt hat. In dieser Gruppe sind unter anderem Delegierte aus Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Kroatien, Österreich, Rumänien, Serbien, der Slowakei und Ungarn vertreten.

Die Bratislava-Gruppe unterhält enge Beziehungen zur UNESCO und wurde von dieser Organisation gebeten, eine Definition des Weltkulturerbes „Die Grenzen des Römischen Reiches“ zu erarbeiten.

 

Folgende Definition wurde festgelegt:  

„Das Weltkulturerbe ‚Die Grenzen des Römischen Reiches’ umfasst die Grenzlinie(n) am Höhepunkt des Reiches unter Trajan bis Septimius Severus (ca. 100 bis 200 n. Chr.) und Militäreinrichtungen anderer Perioden, die an dieser Linie bestanden. Zu den Einrichtungen gehören Legionslager, Kastelle, Türme, die Limesstraße, künstliche Barrieren und unmittelbar angeschlossene zivile Einrichtungen.“ Sogenannte Koblenz declaration“